Beitrittsgesuch

Der Beitritt zur SSPRE erfolgt gemäss Statuten auf Grund eines schriftlichen Gesuches an den Präsidenten.

Die Aufnahme erfolgt an der ordentlichen Mitgliederversammlung in Anwesenheit der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers.

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Mitgliederstatus

Ordentliche Mitglieder

Als ordentliche Mitglieder können folgende Personen aufgenommen werden:

  1. Eidgenössisch diplomierte Zahnärztinnen und Zahnärzte, die einen Mitgliederstatus bei der SSO haben.
  2. Personen, die ein dem eidgenössischen Diplom gleichwertiges ausländisches Zahnarztdiplom besitzen, in der Schweiz tätig sind und einen Mitgliederstatus bei der SSO haben.

Ausserordentliche Mitglieder

Als ausserordentliche Mitglieder können folgende Personen aufgenommen werden:

  1. Eidgenössisch diplomierte Zahnärztinnen und Zahnärzte, die keinen Mitgliederstatus bei der SSO haben.
  2. Personen, die ein dem eidgenössischen Diplom gleichwertiges ausländisches Zahnarztdiplom besitzen, in der Schweiz tätig sind und keinen Mitgliederstatus bei der SSO haben.

Freimitglieder

Nach zehnjähriger Mitgliedschaft wird ein Mitglied, auf gestelltes Gesuch, vom Vorstand zum Freimitglied ernannt, wenn es seine berufliche zahnärztliche Tätigkeit völlig aufgegeben hat.

Ehrenmitglieder

Zu Ehrenmitglieder können Personen ernannt werden, die sich um die präventive und/oder restaurative Zahnmedizin besondere Verdienste erworben haben.

Gastmitglieder

Als Gastmitglieder können folgende Personen aufgenommen werden:

  1. Im Ausland tätige diplomierte Zahnärzte
  2. Personen, die sich haupt- oder nebenberuflich mit präventiver und/oder restaurativer Zahnmedizin befassen und ein entsprechendes Interesse nachweisen.

Kollektivmitglieder

Als Kollektivmitglieder können Gesellschaften und Institutionen aufgenommen werden, welche sich mit den Aufgaben der SSPRE identifizieren und zur Entwicklung der Vereinigung beitragen.